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AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

(Fassung April 2018)

 

  1. Allgemeines

 

 

1.1

Warenlieferungen an unsere Kunden erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen, sofern in speziellen
Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (gilt nicht für
Verbrauchergeschäfte). Unsere Mitarbeiter sind ohne schriftliche Vollmacht auch gegenüber Verbrauchern nicht befugt,
abweichende Zusagen oder Vereinbarungen mündlich zu treffen.

1.2

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen hat auf die übrigen
Bestimmungen keinen Einfluss. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser in rechtlich
zulässiger Weise am nächsten kommt (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).

1.3

Sinngemäß gelten diese Bedingungen auch für Leistungen oder sonstige von uns zu bewirkende Lieferungen, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist.

1.4

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von uns nicht akzeptiert.

 

  1. Auftragsannahme

 

 

2.1

Erfolgt innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt einer mündlichen Bestellung keine Ablehnung durch uns, gilt der Auftrag als angenommen. Die Ablehnung eines schriftlichen Auftrages haben wir binnen 14 Tagen nach dessen Einlangen schriftlich zu
erklären, andernfalls er mit dem Datum der Auftragserteilung als angenommen gilt.

2.2

Bei Postversand ist die Ablehnung rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Fristen zur Post gegeben wird.

 

  1. Rücktrittsrecht für Konsumenten nach dem Konsumentenschutzgesetz

 

 

3.1

Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den von uns für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten
Räumen noch bei einem von uns dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem
Vertragsantrag oder vom Vertrag binnen 14 Tagen zurücktreten; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde an den
Verbraucher zu laufen, die zumindest unseren Namen und unsere Anschrift sowie eine Information über das Rücktrittsrecht
enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages; bei Kaufverträgen über Waren beginnt der Fristenlauf
frühestens mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz der Ware erlangt.

Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Wenn wir die
Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholen, endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem
Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält.

3.2

Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit uns angebahnt hat oder dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten vorangegangen sind.

 

3.3

Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

3.4

Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für
seine Einwilligung maßgebliche Umstände, wie z.B. Zustimmung Dritter, Aussicht auf steuerliche Vorteile oder öffentliche
Förderungen oder einen Kredit, die wir im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt haben, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.

Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide
Vertragspartner. Im Übrigen gilt Punkt 3.3.

Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn

er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in

erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden,

der Ausschluss des Rücktrittsrechtes im Einzelnen ausgehandelt worden ist
oder

wir uns zu einer angemessenen Anpassung des Vertrages bereit

erklären.

 

 

3.5

Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Verbraucher zu tragen.

 

  1. Erfüllung, Gefahrenübergang, Verzug

 

 

4.1

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Sitz, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt; für diesen Fall genehmigt der Kunde die Versendung per Bahn, Post, Straßengüterverkehr oder in jeder sonstigen
zweckmäßigen Transportart und trägt die Kosten der Lieferung (Transport, Zwischenlagerung sowie Be- und Abladen).

4.2

Nutzen und Gefahren gehen spätestens mit dem Abgang der Lieferung von unserem Lager, bei Zustellung ab Werk von diesem, auf den Kunden über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung, wie z.B. „franko“ etc. (gilt für
Verbrauchergeschäfte nur bei eigenständigem Abschluss eines Beförderungsvertrages). Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

4.3

Wenn nicht anderes vereinbart wurde, beträgt die Lieferfrist 30 Tage nach Vertragsabschluss. Bei nicht lagernder Ware beträgt
diese höchstens 30 Tage ab Einlangen der Ware vom Vorlieferanten bei uns (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte). Die
Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie
beispielsweise alle Fälle von höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und
Verzollungsverzug, Transportschäden oder Energiemangel. Derartige Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der
Lieferfrist, wenn sie bei einem Hersteller, Zulieferanten oder einem Erfüllungsgehilfen eintreten.

Verbraucher haben in diesen Fällen ein Rücktrittsrecht nach Pkt. 10.1.

4.4

Bei verzögertem Abgang aus dem Werk bzw. aus unserem Lager, der auf Umstände zurückzuführen ist, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware
spätestens drei Monate ab Bestellung als abgerufen. Wir werden den Kunden rechtzeitig auf den Fristablauf und die Bedeutung
seines Verhaltens hinweisen. Kann von uns mangels einer entsprechenden Disposition des Kunden nicht erfüllt werden, so treten die Wirkungen des Annahmeverzuges mit diesem Zeitpunkt ein.

Wird die Ware vereinbarungswidrig vom Kunden nicht abgeholt, so sind wir berechtigt, dem Kunden ab Annahmeverzug eine
Pönale in der Höhe von 1,5 % des Nettorechnungsbetrages pro begonnener Woche in Rechnung zu stellen (gilt nicht für
Verbrauchergeschäfte). Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche werden dadurch nicht ausgeschlossen.

4.5

Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.

4.6

Reklamationen wegen angeblich nicht oder nicht vollständig erfolgter Lieferung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
von sieben Tagen ab Erhalt des Lieferscheines schriftlich zu erheben. Hat der Kunde keinen Lieferschein erhalten, läuft die Frist
ab Erhalt der Rechnung. Eine Verletzung dieser Verpflichtung verkürzt nicht das Recht des Kunden auf Gewährleistung, kann

 

jedoch ein Mitverschulden begründen.

 

 

 

  1. Angebote

 

 

5.1

Unsere Angebote sind unverbindlich und beinhalten keine Pflicht zur Auftragsannahme.

5.2

Auftragsänderungen und/oder Zusatzaufträge werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

  1. Preise

 

 

6.1

Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Kostenerhöhungen infolge von Umständen ein, die nicht in unserem Einflussbereich liegen , wie Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz oder Kollektivvertrag, Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben bzw. aufgrund von Wertsicherungsklauseln, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).

6.2

Die Preise gelten ab Lager. Emballagen, besondere Transportverpackungen, Paletten, Versicherungen, die Zustellung etc.
werden zusätzlich verrechnet.

6.3

Bei entgeltlicher Rücknahme zusätzlich verrechneter Emballagen, besonderer Transportverpackungen, Paletten etc. obliegt bis zur tatsächlichen Rückgabe die ordnungsgemäße Verwahrung dieser Gegenstände dem Kunden. Sind diese Gegenstände nicht wieder verwendbar, so sind wir zur entgeltlichen Rücknahme nicht verpflichtet.

6.4

Unternehmer können sich uns gegenüber nicht auf § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte) berufen.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

 

 

7.1

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Bei Pfändung
oder sonstiger Inanspruchnahme des Kaufgegenstandes durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht
hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.

7.2

Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware bedarf unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung. In diesem Fall erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den Erlös oder die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft, die damit in unser Eigentum abgetreten ist. Im Falle einer solchen Weiterveräußerung ist der Kunde verpflichtet den Erlös getrennt zu
verwahren. Wir sind berechtigt, den Drittschuldner von der Abtretung zu verständigen.

7.3

Bei Be- oder Verarbeitung und Verbindung der von uns gelieferten Ware mit anderen, steht uns der dabei entstehende
Miteigentumsanteil an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten
Ware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu.

 

  1. Zahlung

 

 

8.1

Mangels anderer Vereinbarungen sind Zahlungen bei Fakturenerhalt fällig.

8.2

Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, Geräte und dergleichen - ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist - zurückzunehmen.

8.3

Bei Zahlungsverzug eines Verbrauchers, mit dem wir Vertragszinsen vereinbart haben, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % pro Jahr zuzüglich zu den Vertragszinsen zu beanspruchen. Sind keine Vertragszinsen vereinbart, so beträgt der Verzugszinssatz 6 % pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung.

Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers sind wir berechtigt, Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von jeweils 9 % pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung zu beanspruchen. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle
Änderung der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer dementsprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt.

8.4

Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle prozessualen und schuldhaft verursachten außerprozessualen Kosten der
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wie insbesondere Mahnspesen, Spesen für die Einschaltung eines Inkassobüros sowie auch Kosten eines von uns beigezogenen Anwaltes zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur
betriebenen Forderung stehen.

8.5

Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Kunden gegen den Kaufpreis ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der
Kunde Verbraucher ist und die andere Vertragsseite zahlungsunfähig geworden ist oder die Gegenforderung im rechtlichen
Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden steht, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden ist. Eine
Zurückbehaltung des Kaufpreises oder Werklohnes im Falle berechtigter Verbesserungsansprüche ist nur im Umfang des für die Verbesserung notwendigen Aufwandes zulässig, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.

8.6

Bei uns einlangende Zahlungen tilgen zuerst die Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, dann das aushaftende Kapital,
wobei unbesicherte Schulden vor besicherten Schulden getilgt werden, beginnend bei der ältesten Schuld.

8.7

Mit Kunden, die mit uns in dauernder Geschäftsverbindung stehen, werden die Lieferungen und Leistungen grundsätzlich auf der Basis eines Kontokorrentverhältnisses erbracht und die gegenseitigen Ansprüche sohin kontokorrentmäßig, jedoch unter
Beachtung von Punkt 8.6 verrechnet. Die Saldobekanntgabe erfolgt durch gesonderte Mitteilung.

8.8

Wenn im konkreten Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelangt ein Kontokorrentsollzinssatz von 9 % pro Jahr bei
vierteljährlicher Verrechnung zur Anwendung. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle
Änderung der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer dementsprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt
(Punkt 8.8. gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).

8.9

Ausdrücklich wird festgehalten, dass ein Saldenanerkenntnis sowohl schriftlich oder mündlich als auch stillschweigend dadurch
erfolgen kann, dass der Kunde gegen den von uns bekannt gegebenen Saldo innerhalb angemessener Frist, längstens aber
innerhalb von 4 Wochen keinen Einwand erhebt. Darauf wird in der Saldenmitteilung hingewiesen.

8.10

Wir behalten uns ausdrücklich die Entscheidung vor, einzelne Forderungen nicht in das bestehende Kontokorrentverhältnis
einzustellen.

 

  1. Gewährleistung (Nachfolgendes gilt nicht für Verbrauchergeschäfte)

 

 

9.1

Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl mangelhafte Waren gegen gleichartige einwandfreie Waren innerhalb einer
angemessenen Frist auszutauschen oder den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Dadurch erlischt ein
Anspruch auf Vertragsaufhebung oder Preisminderung.

9.2

Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Kunde aufgetretene Mängel binnen angemessener Frist, längstens
innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe schriftlich unter genauer Beschreibung der Mängel angezeigt hat. Punkt 4.5 bleibt
unberührt.

Die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beträgt bei beweglichen Sachen 6 Monate, bei unbeweglichen Sachen 2 Jahre ab Übergabe.

9.3

Die Mangelhaftigkeit der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist vom Kunden nachzuweisen.

9.4

Nicht von der Gewährleistung erfasst sind insbesondere Mängel, die aus nicht von uns bewirkter Anordnung und Montage,
ungenügender Einrichtung, Beanspruchung der Teile über die angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung
und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso für Mängel, die auf vom Kunden beigestelltes
Material oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind. Wir haften auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter oder auf chemische Einflüsse zurückzuführen sind.

 

9.5

Wir sind berechtigt, dem Kunden Transport- und Wegekosten zum vereinbarten Ort der Mängelbehebung in Rechnung zu stellen.

9.6

Öffentliche Äußerungen des Herstellers, des Importeurs oder sonstiger Dritter über besondere Eigenschaften der Ware,
insbesondere in der Werbung, werden – mangels ausdrücklicher Bezugnahme - nicht Vertragsinhalt.

 

  1. Rücktritt vom Vertrag

 

 

 

10.1

Geraten wir nach Annahme des Vertrages aufgrund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens in Lieferverzug, ist der Kunde
berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Rücktritts vom Vertrag steht einem Unternehmer nicht zu bei Verzug wegen höherer Gewalt und bei Verzug wegen leichter Fahrlässigkeit hinsichtlich Waren, die nach Angaben des Kunden speziell herzustellen oder zu beschaffen sind; ein Verbraucher hat in diesen Fällen das Recht nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens vier Wochen
zurückzutreten. Zur Forderung eines Schadenersatzes wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist der Kunde nur im Falle eines
Verzuges aufgrund unseres vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens berechtigt.

 

10.2

Andererseits sind wir bei Zahlungsverzug des Kunden unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten; im Falle unseres Rücktritts steht uns eine
Abstandsgebühr in der Höhe von 10 % des Preises jener Waren zu, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist. Die
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

10.3

Falls ein Vertragspartner seine Zahlungen einstellt, in sein Vermögen Exekution geführt oder die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse derart verschlechtern, dass die Einbringlichkeit der Forderung gefährdet erscheint, ist der andere Vertragspartner berechtigt, ohne
Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

10.4

Zur Rücknahme bereits ausgelieferter Waren sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet. Falls kulanter Weise im Einzelfall eine
Rücknahme erfolgt, gelangt zu Lasten des Kunden in jedem Fall eine Manipulationsgebühr von 10 % der Nettofakturensumme in Anrechnung, zuzüglich des Ersatzes eventueller Schäden an der zurückgenommenen Ware, die vom Neuwert - ohne
Bedachtnahme auf einen allfälligen verminderten Zeitwert - berechnet werden. Falls durch die Warenrücknahme die jeweilige
Rabattstaffel der Warenbezugsrechnung des Kunden unterschritten wird, erfolgt überdies die Rückverrechnung ursprünglich
gewährter Mengenrabatte.

 

  1. Haftung

 

 

11.1

Bei Verbrauchergeschäften ist unsere Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden,
ausgeschlossen. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung auf Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Lieferung selbst
entstehen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird.

11.2

Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu
informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur
Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst
geschädigt wird.

11.3

Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind unter genauer Angabe des Schadens, des
haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die Lieferungen und Leistungen von uns stammen, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.

11.4

Sofern nicht anderes vereinbart, ist die Beladung nicht von unserer vertraglichen Leistungspflicht umfasst. Für Ladegutsicherung und Ladungssicherheit ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

 

  1. Adresse
 
   

 

 

Änderungen der Adresse hat der Kunde unverzüglich und ausdrücklich bekannt zu geben. Andernfalls gelten schriftliche
Mitteilungen nach dem gewöhnlichen Postlauf als zugegangen, wenn sie an die letzte uns bekannt gegebene Adresse abgesandt worden sind.

 

 

  1. Datenverarbeitung

 

 

Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, e-mail
Adressen, Telefonverbindungen und Geburtsdatum), die im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung bekannt sind oder
künftig bekannt werden, für Zwecke der Kundenbetreuung und für Zwecke der unternehmensbezogenen Werbung
verarbeitet warden. Der Kunde kann seine Zustimmung zur Datenübertragung jederzeit schriftlich widerrufen. Dieser Widerruf hat keine Auswirkung auf das Grundgeschäft. Der Kunde ist verpflichtet, seine Aufnahme in eine Liste im Sinne des § 7 ECG („Robinsonliste“) unverzüglich bekannt zu geben.

 

  1. Gerichtsstand und Rechtswahl

 

 

Zuständig für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus einem Geschäft ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige Gericht (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).

Vereinbart ist ausschließlich österreichisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie internationaler
Kollisionsrechtsnormen.

 

 

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